Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Detailina Captures – Fotografie
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Detailina Captures, Inhaberin Gorges, Lina, nachfolgend „Fotografin“ genannt, und ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt.
Sie gelten insbesondere für die Durchführung von Fotoshootings sowie für die Erstellung, Bearbeitung und Übergabe fotografischer Aufnahmen.
Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
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2. Vertragsschluss und Buchung
Ein Vertrag über ein Fotoshooting kommt zustande, sobald der vereinbarte Termin von der Fotografin bestätigt wurde.
Die Buchung kann insbesondere per E-Mail, über das Kontaktformular der Website oder über andere von der Fotografin angebotene Kommunikationswege erfolgen.
Mit der Terminbestätigung werden der vereinbarte Leistungsumfang, der Shooting-Termin sowie das vereinbarte Honorar bzw. Fotopaket festgelegt.
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3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.
Zur verbindlichen Reservierung des Shooting-Termins ist eine
Anzahlung in Höhe von 50,00 € zu leisten.
Die Anzahlung ist grundsätzlich spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Shooting-Termin zu entrichten.
Bei Buchungen, die weniger als sieben Kalendertage vor dem gewünschten Shooting-Termin erfolgen, ist die Anzahlung unverzüglich nach der Buchungsbestätigung zu leisten.
Die geleistete Anzahlung wird auf das vereinbarte Gesamthonorar angerechnet.
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
Die Fotografin ist berechtigt, die Durchführung des Shootings von der rechtzeitigen Zahlung der vereinbarten Anzahlung abhängig zu machen.
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4. Terminänderungen und Verschiebungen durch den Kunden
Ein vereinbarter Shooting-Termin wird für den Kunden verbindlich reserviert. Die Fotografin hält sich hierfür den entsprechenden Zeitraum frei und trifft gegebenenfalls weitere organisatorische Vorbereitungen.
Wünsche des Kunden nach einer Terminverschiebung, die weniger als 72 Stunden (3 Tage) vor dem vereinbarten Shooting-Termin mitgeteilt werden, können aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht garantiert bzw. in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Eine kurzfristige Verschiebung innerhalb dieser 72-Stunden-Frist ist daher grundsätzlich nicht möglich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes mit der Fotografin vereinbart wird.
Ob eine kurzfristige Verschiebung ausnahmsweise ermöglicht werden kann, hängt insbesondere von der Verfügbarkeit der Fotografin, der Location und gegebenenfalls weiterer an der Durchführung beteiligter Personen oder Dienstleister ab.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht bei einer kurzfristig angefragten Terminverschiebung nicht.
Kann eine kurzfristige Terminverschiebung nicht ermöglicht werden und möchte der Kunde den ursprünglich vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, gelten die Regelungen über die Absage bzw. Nichtwahrnehmung des Shootings.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
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5. Absage durch den Kunden
Kann der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist die Fotografin möglichst frühzeitig zu informieren.
Bei einer rechtzeitigen Absage wird nach Möglichkeit gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.
Bei einer Absage oder Nichtwahrnehmung des Termins kann die Fotografin, soweit gesetzlich zulässig, Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden bzw. für bereits verbindlich gebuchte und nicht anderweitig nutzbare Leistungen verlangen.
Bereits geleistete Zahlungen werden dabei unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls ersparter Aufwendungen berücksichtigt.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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6. Nichterscheinen zum Shooting
Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Shooting-Termin, gilt der Termin als nicht wahrgenommen.
Die Fotografin ist in diesem Fall berechtigt, einen nach den gesetzlichen Vorschriften bestehenden Anspruch auf Vergütung bzw. Schadensersatz geltend zu machen.
Ersparte Aufwendungen sowie anderweitig erzielte Einnahmen aus der frei gewordenen Zeit werden entsprechend berücksichtigt.
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7. Verspätungen
Der Kunde wird gebeten, pünktlich zum vereinbarten Shooting-Termin zu erscheinen.
Bei einer Verspätung des Kunden kann sich die zur Verfügung stehende Shooting-Zeit entsprechend verkürzen, insbesondere wenn im Anschluss weitere Termine geplant sind.
Eine Verlängerung der Shooting-Zeit kann nur nach Verfügbarkeit und gegebenenfalls gegen ein zusätzliches Honorar erfolgen.
Bei erheblichen Verspätungen behält sich die Fotografin vor, das Shooting nach angemessener Wartezeit als nicht wahrgenommen zu behandeln, sofern eine Durchführung aufgrund der Verspätung nicht mehr zumutbar oder organisatorisch nicht möglich ist.
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8. Wetter und äußere Umstände
Bei Shootings im Freien kann es aufgrund von Wetterbedingungen erforderlich sein, den Termin zu verschieben.
Die Entscheidung über eine wetterbedingte Verschiebung erfolgt in Absprache zwischen Fotografin und Kunde.
Bei einer durch die Fotografin aus wichtigen Gründen veranlassten Verschiebung wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Sollte die Durchführung aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind, nicht möglich sein, wird ebenfalls nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
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9. Krankheit und Verhinderung der Fotografin
Sollte die Fotografin aufgrund von Krankheit oder eines anderen wichtigen, nicht von ihr zu vertretenden Grundes einen Termin nicht wahrnehmen können, wird der Kunde schnellstmöglich informiert und nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
Sollte kein Ersatztermin gefunden werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
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10. Durchführung des Shootings
Die Fotografin führt das Shooting nach bestem Wissen und Können sowie entsprechend ihrer fotografischen Stilrichtung durch.
Die konkrete Auswahl der Motive, Bildkompositionen, Perspektiven und fotografischen Gestaltung liegt grundsätzlich im kreativen Ermessen der Fotografin.
Ein Anspruch auf die Erstellung bestimmter Motive oder auf eine bestimmte Anzahl einzelner Aufnahmen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Fotografin entscheidet grundsätzlich selbst über die Auswahl der zur Bearbeitung vorgesehenen Bilder.
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11. Bildbearbeitung und fotografischer Stil
Die Bearbeitung der Bilder erfolgt entsprechend des fotografischen Stils von Detailina Captures.
Die individuelle und natürliche Bildgestaltung ist Bestandteil der fotografischen Leistung.
Nachträgliche Änderungswünsche hinsichtlich der grundlegenden Bearbeitung, des Bildstils oder der Auswahl der Bilder können nur nach vorheriger Absprache und gegebenenfalls gegen ein zusätzliches Honorar umgesetzt werden.
Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Originaldateien (RAW-Dateien) besteht nicht.
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12. Lieferung der Bilder
Die fertigen Bilder werden dem Kunden innerhalb des vereinbarten bzw. bei der Buchung mitgeteilten Zeitraums zur Verfügung gestellt.
Die Übergabe erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, digital.
Die Fotografin ist berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten, solange fällige Rechnungsbeträge nicht vollständig bezahlt wurden.
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13. Nutzungsrechte an den Fotografien
Die Urheberrechte an sämtlichen Fotografien verbleiben bei der Fotografin.
Mit Übergabe der fertigen Bilder erhält der Kunde die jeweils vereinbarten Nutzungsrechte.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke.
Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Unternehmen oder sonstige gewerbliche Verwendung der Bilder bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.
Eine Bearbeitung, Veränderung oder Verfremdung der Fotografien ist nur im Rahmen der ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.
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14. Veröffentlichung der Fotografien und Namensnennung
Eine Veröffentlichung von Fotografien, auf denen der Kunde oder andere identifizierbare Personen abgebildet sind, durch die Fotografin erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt.
Die Einwilligung zur Veröffentlichung kann sich insbesondere auf folgende Bereiche beziehen:
* Website von Detailina Captures
* Instagram und andere Social-Media-Plattformen
* Portfolio
* Eigenwerbung
* Flyer, Broschüren und sonstige Werbematerialien
* vergleichbare Präsentationszwecke
Die Zustimmung zur Veröffentlichung sollte grundsätzlich separat und ausdrücklich eingeholt werden und ist nicht automatisch Bestandteil der Buchung eines Shootings.
Der Kunde darf die im Rahmen des Shootings erhaltenen Fotografien im privaten Bereich auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen, sofern die vereinbarten Nutzungsrechte dies zulassen.
Bei einer Veröffentlichung der Fotografien durch den Kunden auf Social Media verpflichtet sich der Kunde, Detailina Captures als Fotografin namentlich zu nennen und den offiziellen Social-Media-Account von Detailina Captures zu verlinken, sofern die jeweilige Plattform eine entsprechende Verlinkung technisch ermöglicht.
Die Namensnennung soll beispielsweise durch eine Verlinkung des offiziellen Social-Media-Accounts von Detailina Captures oder durch die Angabe „Foto: Detailina Captures“ erfolgen.
Die Namensnennung bzw. Verlinkung dient der Anerkennung der Urheberschaft und der Zuordnung der fotografischen Leistung zur Fotografin.
Die vorgenannte Verpflichtung gilt, soweit eine solche Kennzeichnung technisch möglich ist und keine zwingenden gesetzlichen oder plattformbezogenen Vorgaben entgegenstehen.
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15. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Shootings erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.
Bei Shootings mit Kindern oder minderjährigen Personen versichert die buchende Person, zur entsprechenden Beauftragung berechtigt zu sein.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die für das Shooting erforderlichen persönlichen Voraussetzungen geschaffen werden, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.
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16. Haftung
Die Fotografin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die durch das Verhalten des Kunden, von Begleitpersonen oder durch mitgebrachte Gegenstände entstehen, haftet der Kunde, sofern er den Schaden zu vertreten hat.
Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände des Kunden während des Shootings haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen.
Die Fotografin übernimmt keine Garantie dafür, dass jede einzelne Aufnahme technisch oder gestalterisch den individuellen Vorstellungen des Kunden entspricht.
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17. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung auf der Website von Detailina Captures zu entnehmen.
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18. Widerrufsrecht
Soweit dem Kunden bei einem online, per E-Mail oder auf anderem Fernkommunikationsweg geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird dieses durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Für individuell nach Kundenwunsch angefertigte Leistungen können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten.
Ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Eine entsprechende Widerrufsbelehrung wird, soweit erforderlich, gesondert bereitgestellt.
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19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.
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20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Fotografin und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.
Detailina Captures
Lina Gorges
Hochstraße 53
64739 Höchst
lina.gorges@icloud.com
0151 46612666
www.detailina-captures.com
